Im September 2024 wird die Fußgängerzone in der Wilhelmstraße außerhalb der Stoßzeiten für den Radverkehr freigegeben. Es gilt dann die Regelung Fußgänger-Zone mit Zusatz "Radfahrer frei".
Dies bedeutet: Radfahrende dürfen in Schrittgeschwindigkeit in der Wilhelmstraße fahren. Fußgänger haben stets Vorrang und dürfen nicht behindert werden.
Übrigens: Laut Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.2019 gelten 10 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit.
Antwort des ADFC Lüdenscheid auf Beiträge in der Lokalpresse zur Freigabe der Wilhelmstraße für Fahrräder:
Derzeit werden scheinbar viele Stimmen laut, die sich ausdrücklich gegen die Freigabe der Wilhelmstraße für Radfahrende aussprechen. Einige fahren ohne Rücksicht auf Fußgänger schnell. Dazu sagen wir: das sind nicht nur klare Regelverstöße, sondern auch eine Respektlosigkeit den Fußgängern gegenüber.
Aktuell gibt es nur wenige Strecken an denen man als Radfahrer in Lüdenscheid sicher unterwegs ist. Gerade Kinder leiden unter der fehlenden Infrastruktur. Wohnt ein Kind „zu nah“ an der Schule, bekommt es kein Busticket gestellt. Heißt: es bleiben nur die Möglichkeiten, sich von den Erziehungspersonen fahren zu lassen (Resultat: mehr Autoverkehr, weniger Unabhängigkeit der Kinder) oder eben selbst mit dem Rad zur Schule zu fahren. In diesem Falle bedeutet das aktuell, dass die Kinder keine legale Möglichkeit haben, selbstständig zur Schule zu fahren, ohne sich in Lebensgefahr zu begeben.
Die Freigabe der Wilhelmstraße würde also vor allem den Kindern zugutekommen.
Die Beschilderung „Radfahrer frei“ bedeutet folgendes: Radfahrer dürfen dort fahren, müssen allerdings den Fußgängern den Vorrang gewähren. Heißt praktisch: Schrittgeschwindigkeit und „Vorfahrt“ für Fußgänger. Darauf soll sogar mit einem zusätzlichen Schild hingewiesen werden.
Hält man sich da nicht dran, ist das eine unfassbare Respektlosigkeit denen gegenüber, den die Fußgängerzone gewidmet ist: den Fußgängern.
Wer sich nicht an das aktuelle Fahrverbot hält und sich dazu noch besonders respektlos verhält, wird das auch weiterhin tun. Die Freigabe wird unserer Ansicht nach also NICHT zu mehr solchen Fällen führen, da diese Leute bereits in der Straße sind. Es bietet allerdings wie oben geschildert eine gute Möglichkeit wenigstens außerhalb der hoch frequentierten Zeiten die für Radler fast lebensgefährliche Sauerfelder Straße zu umfahren. Das bedeutet aber nicht, dass plötzlich hunderte Radfahrer morgens mit Höchstgeschwindigkeit durch die Straße brettern.
Es sollte nicht das Ziel sein sich gegenseitig aufzustacheln, zu gefährden und anzufeinden. Wir halten es aber auch nicht für OK alle Radfahrer für ein paar wenige zu bestrafen, die sich nicht an die Regeln halten. Würden Regelverstoße einzelner überall zu Forderungen nach Fahrverboten führen, gäbe es beispielsweise keine Autos mehr in der Stadt, da sich auch dort sehr viele nicht an die Geschwindigkeits- und Abstandsvorschriften halten. Als Beispiel sei hier der gesetzliche, innerstädtische Oberholabstand von 1,5 m zu Radfahrenden genannt. Die Stadt Lüdenscheid hat sich zum Klimaschutz bekannt. Eine gute Infrastruktur für Radfahrende ist hierfür ein notwendiger Baustein.
Wir sehen in der Freigabe eine große Chance, den Radverkehr kurzfristig zu fördern und damit weitere Möglichkeiten der Mobilität in der Stadt zu schaffen. In anderen Städten ist die bedingte Freigabe von Fußgängerzonen längst gängige Praxis. So ist selbst die belebte "Hohe Straße" in der Kölner Innenstadt teilweise für den Radverkehr freigegeben.
Wir würden uns freuen, wenn in Lüdenscheid die Chance erst mal angenommen wird. Sollte sich herausstellen, dass sich die Anzahl der schwerwiegenden Verstöße stark erhöht, kann man die Freigabe immer noch anpassen. Langfristig darf es natürlich nicht nötig sein die Fußgängerzone als Hauptverkehrsweg für Fahrräder zu nutzen. Dazu ist allerdings eine komplette Änderung der Verkehrssituation am Sauerfeld nötig. Konzepte unter anderem dazu werden aktuell von einem Planungsbüro erstellt und sollen zur Eröffnung der Rahmedetalbrücke vorliegen.
Der Kreistag MK ließ im Juni 2020 einen Masterplan für ein kreisweites, alltagstaugliches Radverkehrsnetz beauftragen.
Von einem externen Planungsbüro wurde der Plan inzwischen erstellt und durch den Kreistag verabschiedet.
Die Kostenschätzung für sämtliche Maßnahmen liegt lt. Gutachten bei ca. 149 Mio. €. Davon liegen etwa
Der Plan ist erstellt. Aber wann und wie erfolgt die Umsetzung?
Wir berichten hier regelmäßig über den weiteren Verlauf. Den Link zum Masterplan stellen wir hier bereit.
Bau- und Verkehrsausschuss am 15. März 2023
In 10 Jahren könnten neue Radwege entstehen und Straßen dem Radverkehr in Lüdenscheid angepasst werden, so meinte Dominik Tönnes vom Kölner Planungsbüro Via im Bau- und Verkehrsausschuss am 15. März 2023 im Ratssaal der Stadt Lüdenscheid. Herr Tönnes stellte die Ergebnisse des Gutachtens „Masterplan Radverkehrsnetz“ im Auftrag des Märkischen Kreises vor. Das Gutachten wurde auf Grundlage von Daten vor der Schließung der Rahmedetal-Brücke in den Jahren 2021/22 erstellt, so berichtete Herr Tönnes. In seinem Vortrag sprach Herr Tönnes von „Mischverkehr“, also Radverkehr auf der Straße, welcher in Lüdenscheid besonders hoch sei. Aus seiner Sicht seien 40% von Ideen im Masterplan ohne besonderen Maßnahmen schnell umsetzbar. Für 25% der Vorschläge werden Neubaumaßnahmen empfohlen. Schätzungsweise würde die Umsetzung der Vorschläge der Stadt Lüdenscheid 2,65 Millionen Euro kosten. Anschließend wies Herr Tönnes auf mögliche Förderprogramme hin, wie z.B. das Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesverkehrsministeriums, wo 75% der Maßnahmen erstattet werden können.
Herr Tönnes appellierte in seinem Vortrag, Radverkehr im System zu betrachten. Zum einen sollten Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden und Austausch mit Radfahrenden, wie z.B. bei einem von der Stadt angebotenen „Rad-Café“ o.a. unterstützt werden. Von den Entwicklungen würde auch die lokale Wirtschaft profitieren (Radläden, Radreparatur-Service, Naherholungsbetriebe und -angebote usw.).
Die Präsentation soll in Kürze auf der Webseite der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Anschließend gab es Wortbeiträge von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Einige von ihnen sind Mitglieder im ADFC, von der neu gegründeten Ortsgruppe Lüdenscheid. Zu Wort kam auch Ortsgruppensprecher Frank Theis. Er mahnte zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit an, um den Wandel zur Mobilitätswende mitzugestalten. Theis: „Die Straßeninfrastruktur in Lüdenscheid, wie wir sie jetzt kennen, ist das Ergebnis, der Planungen aus den 60er, 70er und 80er Jahre des letzten Jahrtausends. Sie ist komplett auf den Autoverkehr ausgerichtet. Sie hat uns eine schöne und bessere Stadt versprochen. Dieses Versprechen ist nicht eingetreten.“
Weiterhin mahnte er an: „Ganz im Gegenteil, die Verkehrssituation und die Lebensqualität, ist in Lüdenscheid eher schlechter geworden. Wenn es unser ernsthafter Wille ist, unsere Stadt lebenswert zu machen, wenn wir mit der Mobilitätswende erfolgreich sein wollen und wenn wir die Herausforderungen des Klimawandels und der Nachhaltigkeit, bewältigen wollen, dann braucht es jetzt andere Lösungen.“
Frank Theis berichtete, dass auch die Ortsgruppe des ADFC den Masterplan besprochen hätte. Er ergänzte: „Änderungsvorschläge und Lösungsansätze, wie wir sie uns vorstellen, haben wir im Masterplan bisher nicht gefunden.“ Theis bot an, als sachkundiger Bürger im Bau- und Verkehrsausschuss mitzumachen.
Der Bau- und Verkehrsausschuss mit gewählten Politikerinnen und Politiker erörterte die Fragen mit allen Anwesenden. Die Mitarbeitenden der Stadt vom Fachdienst „Verkehrsplanung und -lenkung“ erklärten, ob und wie Ratsbeschlüsse in Bezug auf den Radverkehr innerhalb der Stadt bereits umgesetzt worden sind. Die Verwaltungsmitarbeitenden der Stadt mussten zugeben: „Seit einem Jahr haben wir die Stelle für einen Verkehrsbeauftragten Radverkehr für die Stadt ausgeschrieben. Da die Stelle noch nicht besetzt werden konnte, sind bisher auch noch keine Beschlüsse umgesetzt worden“.
Darüber hinaus berichteten die Ratsmitglieder zerknirscht über die müßige Zusammenarbeit mit Straßen NRW. So wurde z.B., unter Protest der Stadt, der Radverkehrsstreifen an der Heedfelder Straße bei Sanierungsarbeiten von Straßen NRW nicht wieder hergestellt. Der Gutachter von Via aus Köln erklärte dazu, dass ihm die Kenntnis fehle, welche „Baulastträger“ (Fachsprache für das Wort „Straße“) durch die Stadt, dem Kreis oder durch Straßen NRW in Stand gehalten werden. Dies hätte keine Rücksicht im Masterplan gefunden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Tagesordnungspunkt „Masterplan Radverkehr“ in der Ausschuss-Sitzung viel Zeit in Anspruch genommen und deutlich gemacht hat, dass das Thema für Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider wichtiger ist als je zuvor. Die Überlastung durch den Auto- und Fernverkehr in der Stadt führt den Menschen jeden Tag vor Augen, dass solche Verkehrsplanungen und -lösungen nicht zukunftsfähig sind.
Die Ortsgruppe Lüdenscheid des ADFC möchte dazu beitragen, dass Radfahrende in Lüdenscheid in Zukunft sicher und gern durch die Stadt fahren. Dieses Ziel ist noch weit weg.
Verfasserin des Artikels: Manuela Behle, Mitglied im ADFC, Ortsgruppe Lüdenscheid
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Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.